ANDERE EINRICHTUNGEN

ZENITH STRAND

Der vom Zenith Hotel verwaltete Strandabschnitt neben der Promenade ist mit 250 Sonnenliegen (ohne Matratzen) ausgestattet.

Da es eine begrenzte Anzahl von Plätzen gibt, ist die Anmietung einer Sonnenliege kostenpflichtig. Um die Verfügbarkeit zu überprüfen und die Gebühr zu zahlen, fordern Sie zum Zeitpunkt des Unterkunftsvorgangs Informationen an der Hotelrezeption an.

PARKPLÄTZE & PARKENREGELN

Innerhalb des Zenith-Hotels stehen 110 Parkplätze zur Verfügung, von denen sich 85 in einem geschlossenen Umkreis hinter dem Hotel auf der Nordseite befinden.

Nach der vollständigen Besetzung dieser Orte stehen Ihnen nach dem Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” die nahe gelegenen öffentlichen oder privaten Parkplätze zur Verfügung. Für Parkplätze in einer der oben genannten Alternativen können keine Reservierungen vorgenommen werden.

Am Ausgang des eingezäunten Parkplatzes auf der Nordseite des Hotels wird der Parkplatz zu jeder Zeit während des Aufenthalts nicht beibehalten. Bei der Rückfahrt ist der Zugang nur möglich, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.

Die Hotelverwaltung übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die von den Eigentümern ihrer eigenen Fahrzeuge oder anderen durch unachtsame Handhabung oder Parken verursacht werden. Abgesehen von den eingezäunten Parkplätzen des Hotels empfehlen wir Ihnen, ausschließlich auf deutlich gekennzeichneten Plätzen zu parken.

Durch unregelmäßiges Parken muss der Eigentümer die von den zuständigen Behörden erhobenen Bußgelder und die Rückforderungsgebühr für das Fahrzeug übernehmen. Das Anheben des Wagens wird bei 112 beansprucht.